Einschluss einer Ausfalldeckung

Ausfalldeckung


Der Einschluss einer Ausfalldeckung gibt Ihnen eine Absicherung, dass Sie den Ihnen entstandenen Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn der Verursacher nicht zahlt, weil er keine Privathaftpflicht-Versicherung besitzt und zudem über keine finanziellen Mittel verfügt Ihnen den Schaden zu ersetzen. Jeder Dritte Ihrer Mitbürger besitzt keine Privathaftpflicht-Versicherung.


Ein solcher Schaden kann Ihnen zu jeder Zeit entstehen, z.B: wenn Sie auf dem Gehweg von einem Jugendlichen auf Rollerblades angefahren werden. Sie stürzen unglücklich zu Boden und ziehen sich Verletzungen zu, die ambulant behandelt werden müssen und unter Umständen Rehabilitationsmaßnahmen nach sich ziehen. Als wenn dies nicht schon schlimm genug wäre, müssen Sie feststellen, dass die Eltern des Jugendlichen keine Privathaftpflicht-Versicherung besitzen und zudem nicht über das Geld verfügen, um den Ihnen entstandenen Schaden zu ersetzen.


Jetzt würde Ihre Privathaftpflicht-Versicherung mit dem Einschluss einer Ausfalldeckung für den Schaden eintreten. Der Einschluss einer Ausfalldeckung ist auf jeden Fall eine Überlegung Wert.


Achtung
Die Ausfalldeckung tritt jedoch nicht für den Schaden ein, wenn:

  • der Verursacher dafür nicht haftbar gemacht werden kann
  • ein solcher Schaden generell nicht von einer Privathaftpflicht-Versicherung, sondern einer anderen Versicherung beglichen wird
  • der Verursacher eine Privathaftpflicht-Versicherung besitzt
  • der Verursacher unbekannt ist
  • der Schaden durch eine Straftat entstanden ist
  • gegen den Verursacher noch kein rechtskräftiger vollstreckbarer Titel erwirkt wurde
  • und eine sinnvolle Zwangsvollstreckung erfolgreich war

Die Höhe der Ausfalldeckung ist summenmäßig begrenzt.