Ersatzhaftpflicht für deliktunfähige Kinder

Ersatzpflicht für deliktunfähige Kinder


Der Einschluss einer Ersatzhaftpflicht für deliktunfähige Kinder bedeutet, dass Ihre Privathaftpflicht-Versicherung auch für den Schaden aufkommt, den Ihre noch deliktunfähigen Kinder, also Kinder unter 7 Jahren, verursachen.


Entsteht z.B. durch einen Fußball ein Schaden an der Fensterscheibe Ihres Nachbarn, ist Ihr Kind für diesen Schaden nicht haftbar zu machen. Zum Wohle der Nachbarschaft wird man jedoch die Scheibe aus der eigenen Tasche ersetzen wollen. Ihr Nachbar hat rechtlich keinen Anspruch auf Schadensersatz, jedoch wird Ihr Nachbarschaftsverhältnis mit Sicherheit nachhaltig beeinträchtigt sein, wenn Ihr Nachbar auf seinem Schaden sitzen bleibt.


Der Einschluss einer Ersatzhaftpflicht für deliktunfähige Kinder ist daher absolut ratsam.


Achtung
Die Leistung dieser Ersatzhaftpflicht für deliktunfähige Kinder ist summenmäßig begrenzt und kommt auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe für den Schaden auf.