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Angebotsvorgaben
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Angebotsvergleich
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Online-Abschluss
Schritt
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Allgemeine Angaben
Versicherungsbeginn:
Angaben zur versicherten Person
Geburtsdatum:
Berufsstatus:
Angestellt
Angestellt
Selbständig
Freiberuflich
nicht berufstätig
Berufsstatus:
nicht berufstätig
nicht berufstätig
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Versicherungsschutz
Versicherungsschutz:
Premium
Basis
Komfort
Premium
Basis
• Maximale Selbstbeteiligung 1.200 Euro
• Hausarztprinzip
• Mehrbettzimmer / Stationsarzt im Krankenhaus
• Mindesterstattung für Zahnersatz 50%
Komfort
• Maximale Selbstbeteiligung 600 Euro
• Hausarztprinzip
• 2-Bettzimmer / Chefarzt im Krankenhaus
• Mindesterstattung für Zahnersatz 70%
Premium
• Maximale Selbstbeteiligung 300 Euro
• Freie Arztwahl
• 1-Bettzimmer / Chefarzt im Krankenhaus
• Mindesterstattung für Zahnersatz 80%
Versicherungsschutz:
Komfort
Basis
Komfort
Premium
Basis
• Maximale Selbstbeteiligung 1.200 Euro
• Hausarztprinzip
• Mehrbettzimmer / Stationsarzt im Krankenhaus
• Mindesterstattung für Zahnersatz 50%
Komfort
• Maximale Selbstbeteiligung 600 Euro
• Hausarztprinzip
• 2-Bettzimmer / Chefarzt im Krankenhaus
• Mindesterstattung für Zahnersatz 70%
Premium
• Maximale Selbstbeteiligung 300 Euro
• Freie Arztwahl
• 1-Bettzimmer / Chefarzt im Krankenhaus
• Mindesterstattung für Zahnersatz 80%
Krankentagegeldhöhe
Wird der Einschluss eines Krankentagegeldes gewünscht?
Ja
Nein
Gewünschte Absicherung:
EUR ab dem
43.
43.
Tag
Gewünschte Absicherung:
EUR ab dem
29.
22.
29.
43.
Tag
Optionale weitere Absicherung:
EUR ab dem
43.
43.
Tag
Optionale weitere Absicherung:
EUR ab dem
29.
29.
43.
Tag
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Angebotsvergleich
Selbstbeteiligung (SB)
Einige Tarife sehen eine jährliche Selbstbeteiligung vor. Das bedeutet, dass Sie Rechnungen innerhalb eines Jahres bis zu dem vereinbarten Betrag selbst zahlen. Die Versicherung übernimmt nur jene Kosten, welche die Selbstbeteiligung übersteigen. Tarife mit einer Selbstbeteiligung sind in der Regel günstiger als Tarife ohne Selbstbeteiligung. Wählen Sie mit diesem Filter die
maximale
Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung.
Zahnersatz
Wählen Sie den Prozentsatz aus, in dessen Höhe der Versicherer die Kosten für Zahnersatzmaßnahmen
mindestens
übernehmen soll.
Freie Arztwahl
Um die Versicherungsprämie zu reduzieren, können Sie sich dem Hausarztprinzip unterwerfen. Dieses besagt, dass Sie vor einem Besuch bei einem Facharzt zunächst eine Überweisung Ihres Hausarztes einholen müssen. Entscheiden Sie sich für das besagte Hausarztprinzip und suchen Sie dennoch direkt einen Facharzt auf, reduziert sich die Versicherungsleistung. Wählen Sie diesen Filter aus um ausschließlich Tarife zu sehen,
welche auf das Hausarztprinzip verzichten
. Sie können dann direkt zu einem Facharzt gehen, ohne dass sich die Leistung des Versicherers reduziert.
Vorsorge SB-unschädlich
Einige Tarife sehen eine Kostenübernahme von Vorsorgeuntersuchungen vor, obwohl Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Wählen Sie diesen Filter aus, um entsprechende Tarife anzeigen zu lassen.
Heilpraktiker
Nicht alle Tarife sehen eine Kostenübernahme für Behandlungen durch einen Heilpraktiker vor. Wählen Sie diesen Filter aus, um ausschließlich Tarife mit Einschluss von Heilpraktiker-Leistungen anzeigen zu lassen.
Stationäre Leistungen über Höchstsatz
Arzthonorare werden in Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In der Regel reicht eine Absicherung bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ (Höchstsatz) aus. Arzthonorare besonders renommierter Spezialisten liegen jedoch oft auch oberhalb des 3,5-fachen Satzes. Wählen Sie diesen Filter aus, um Tarife anzeigen zu lassen, welche auch besonders hohe Arzthonorare in Verbindung eines stationären Aufenthaltes übernehmen.
Rating Cicles
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